Österreich als Vorreiter in Sachen Energiegemeinschaften
Im europäischen Ländervergleich liegt Österreich im Spitzenfeld in der Konzipierung und Umsetzung von Energiegemeinschaften und dient als Paradebeispiel für andere Länder. Ausschlaggebend dafür sind drei wesentliche Aspekte:
1. Schnelles Tempo in der Gesetzgebung:
Bereits im Juli 2021 hat Österreich das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) verabschiedet, das sowohl die europäische Richtlinie zu erneuerbaren Energiegemeinschaften (RED II) als auch die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EMD) aufgreift, und dadurch Teil der nationalen Gesetzgebung gemacht. Dadurch wird der Ausbau erneuerbarer Energien und von Energiegemeinschaften maßgeblich vorangetrieben.
2. Effiziente Energiedatenquellen:
Um Transaktionen zwischen den verschiedenen Mitgliedern der Energiegemeinschaft berechnen zu können, ist der Zugang zu genauen Energiedaten erforderlich. Verteilnetzbetreiber (VNB) in Österreich sind dazu verpflichtet, allen Personen, die einer Energiegemeinschaft beitreten möchten, Smart Meters innerhalb von zwei Monaten zu installieren. Diese erheben Daten des Energieverbrauchs und der -produktion, die dann über die nationale Plattform für den energiewirtschaftlichen Datenaustausch (EDA) an die Community-Manager übermittelt werden. Verbrauchs- und Produktionsdaten werden in 15-Minuten-Intervallen bereitgestellt, wodurch die Transparenz erhöht und eine effiziente Verwaltung und Abrechnung der Transaktionen innerhalb der Energiegemeinschaften ermöglicht wird.